Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Verträge für Personalvermittlungsunternehmen

AGB erstellen

Wir erstellen von Beginn an neue Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die individuell auf Ihr Personalvermittlungs- bzw. Personalberatungsunternehmen abgestimmt sind. Hierbei nehmen wir selbstverständlich auf Ihre spezifischen Wünsche und Anforderungen Rücksicht.

Verträge prüfen

Wir überprüfen bestehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Vertragsbedingungen auf ihre Wirksamkeit hin. Wir identifizieren unwirksame Klauseln und schlagen Ihnen rechtssichere Formulierungen vor, damit Sie Ihre Honorarforderungen wirksam durchsetzen und Haftungsfallen vermeiden können.

Verträge entwerfen

Personalvermittlungsverträge müssen nicht einer bestimmten Form entsprechen, um rechtswirksam zu sein. Vertraglich können jedoch vom Gesetz abweichende Vertragsklauseln unter anderem zu den Themen Haftung, Gewährleistung, Entstehung und Höhe des Honorars sowie zu Geheimhaltungspflichten vereinbart werden.

Verträge und AGB

Die Rechtsanwaltskanzlei Bürgler erstellt für Personalberater und Personalvermittlungsunternehmen Vertragsbedingungen sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Bereits existierende Verträge überprüfen wir auf ihre Rechtmäßigkeit.

Wir wissen, dass die Vermittlung von Arbeitskräften ein sensibles Geschäft ist, das eine einwandfreie rechtliche Absicherung benötigt. Unser Ziel ist es, unseren Kunden die bestmögliche rechtliche Beratung zu bieten und eine sichere und rechtlich einwandfreie Zusammenarbeit zu gewährleisten.

Unsere Leistungen umfassen unter anderem:

  • Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen und AGB

  • Beratung im Arbeitsrecht und Datenschutzrecht

  • Unterstützung bei der Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen

  • Vertretung und Durchsetzung von Forderungen

Wir verstehen uns als Partner unserer Kunden und legen großen Wert auf eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Wir hören genau hin, um die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen unserer Kunden zu verstehen und sie bestmöglich beraten zu können.

Gute Personalvermittlungsverträge erfüllen vor allem zwei Punkte:

  • Durchsetzbarkeit der eigenen Honoraransprüche

  • Minimierung der möglichen Haftung

Contracting-Verträge

Die Rechtsanwaltskanzlei Bürgler erstellt auch Contracting-Verträge für Personalvermittler und Personalberatungsunternehmen.

Im Bereich der Personalvermittlung bezieht sich der Begriff "Contracting-Vertrag" auf eine Form der Zusammenarbeit zwischen einem Unternehmen und einem Personaldienstleister. Im Rahmen eines solchen Vertrags übernimmt der Personaldienstleister bestimmte Aufgaben in Bezug auf die Rekrutierung und Vermittlung von Arbeitskräften für das Unternehmen.

Der Personaldienstleister stellt dem Unternehmen in der Regel qualifizierte und erfahrene Mitarbeiter zur Verfügung, die für eine bestimmte Zeit im Unternehmen tätig werden. Dabei bleibt der Personaldienstleister der formale Arbeitgeber der Mitarbeiter und übernimmt alle damit verbundenen Verpflichtungen wie die Lohn- und Gehaltszahlungen, die Sozialversicherungsbeiträge und die Arbeitsverträge.

Das Unternehmen profitiert von dieser Form der Zusammenarbeit, da es auf diese Weise schnell und flexibel auf personelle Engpässe reagieren und kurzfristig auf Projektanforderungen reagieren kann, ohne selbst in die Rekrutierung und Einstellung von Personal investieren zu müssen. Der Personaldienstleister wiederum profitiert von der langfristigen Zusammenarbeit mit dem Unternehmen und der Möglichkeit, seine Dienstleistungen langfristig zu platzieren und sein Netzwerk auszubauen.