Versetzung im öffentlichen Dienst

Der Arbeitgeber im öffentlichen Dienst kann den Arbeitsplatz des Arbeitnehmers auf unterschiedliche Art und Weise ändern: Mittels der Versetzung, der Umsetzung, einer Abordnung, Zuweisung oder durch Personalgestellung. Nicht jede dieser Maßnahmen ist rechtmäßig.

Änderung des Arbeitsplatzes im öffentlichen Dienst

Umsetzung

Wird der Arbeitsplatz oder die Tätigkeit innerhalb des Betriebes bzw. der betreffenden Dienststelle geändert, spricht man von einer Umsetzung. Hierbei ist es unerheblich, ob die Änderung dauerhaft oder nur vorübergehend geschehen soll.

Versetzung

Bei der klassischen Versetzung handelt es sich um die dauerhafte Änderung des Betriebes oder der Dienststelle. Die Versetzung ist nur zulässig, wenn dienstliche oder betriebliche Gründe vorliegen. Ob dies der Fall ist, ist bei Bedarf gerichtlich voll überprüfbar.

Verordnung

Unter Abordnung im öffentlichen Dienst versteht man die vorübergehende Versetzung eines Beschäftigten von seiner bisherigen Tätigkeit in eine andere Dienststelle oder einen anderen Tätigkeitsbereich. Die Abordnung kann innerhalb des gleichen Dienstherrn oder auch zwischen verschiedenen Dienstherren erfolgen, wenn diese eine entsprechende Vereinbarung getroffen haben.

Im Rahmen einer Abordnung bleibt das Arbeitsverhältnis des Beschäftigten bei seiner bisherigen Dienststelle bestehen. Er wird jedoch vorübergehend einer anderen Dienststelle zugewiesen, um dort bestimmte Aufgaben zu erfüllen oder sich weiterzubilden. Die Dauer einer Abordnung ist in der Regel befristet und kann je nach Bedarf und Vereinbarung zwischen den beteiligten Dienststellen variieren.

Die Abordnung im öffentlichen Dienst dient vor allem dazu, personelle Engpässe zu überbrücken, bestimmte Projekte durchzuführen oder die fachliche Qualifikation von Beschäftigten zu fördern. Eine Abordnung kann auf Antrag des Beschäftigten oder auf Anweisung der Dienststelle erfolgen, je nach den Bedürfnissen und Möglichkeiten des jeweiligen Dienstherrn.

Zuweisung

Eine Zuweisung im öffentlichen Dienst ist ähnlich wie eine Abordnung eine vorübergehende Maßnahme zur Zuweisung von Beschäftigten zu anderen Dienststellen oder Tätigkeitsbereichen. Der wesentliche Unterschied zur Abordnung besteht darin, dass bei einer Zuweisung das Arbeitsverhältnis des Beschäftigten nicht bei seiner bisherigen Dienststelle verbleibt, sondern auf die neue Dienststelle übergeht.

Eine Zuweisung wird in der Regel dann angeordnet, wenn eine Dienststelle kurzfristig zusätzliche Arbeitskräfte benötigt, um Engpässe zu überbrücken oder spezielle Aufgaben zu erfüllen, die in ihrer eigenen Organisation nicht abgedeckt werden können. Auch im Rahmen von Umstrukturierungsmaßnahmen oder bei der Gründung neuer Dienststellen kann eine Zuweisung von Beschäftigten notwendig sein.

Im Gegensatz zur Abordnung ist eine Zuweisung in der Regel zeitlich begrenzt und kann auch auf Wunsch des betroffenen Beschäftigten erfolgen. Während der Zeit der Zuweisung untersteht der Beschäftigte der Weisungsbefugnis der neuen Dienststelle und ist dort für die Dauer der Zuweisung tätig. Nach Abschluss der Zuweisung kehrt der Beschäftigte in der Regel wieder zu seiner ursprünglichen Dienststelle zurück.

Personalgestellung

Eine Personalgestellung im öffentlichen Dienst ist eine Form der vorübergehenden personellen Unterstützung, bei der ein Beschäftigter von einem Dienstherrn einem anderen Dienstherrn zur Verfügung gestellt wird, um dort bestimmte Aufgaben zu erfüllen. Im Gegensatz zur Abordnung oder Zuweisung, bei denen der Beschäftigte in der Regel innerhalb derselben Organisation tätig bleibt, wechselt er bei einer Personalgestellung formal zu einer anderen Organisation.

Eine Personalgestellung kann aufgrund einer Vereinbarung zwischen den beteiligten Dienstherren erfolgen oder auch auf Antrag einer der beteiligten Dienststellen. Die Dauer der Personalgestellung ist in der Regel zeitlich begrenzt und kann je nach Bedarf und Vereinbarung zwischen den beteiligten Dienststellen variieren.

Die Personalgestellung ist eine Möglichkeit für Dienststellen, personelle Engpässe kurzfristig zu überbrücken oder bestimmte Projekte durchzuführen. Gleichzeitig ermöglicht sie den Beschäftigten, neue Erfahrungen zu sammeln und ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zu erweitern.

Während der Zeit der Personalgestellung bleibt das Arbeitsverhältnis des Beschäftigten bei seiner ursprünglichen Dienststelle bestehen. Er untersteht jedoch während der Zeit der Personalgestellung der Weisungsbefugnis der neuen Dienststelle und ist dort tätig.