Bestleistung im Arbeitsrecht.

Unsere Kanzlei ist umfassend auf arbeitsrechtliche Fragestellungen spezialisiert: Oft sind wir bereits präventiv tätig und beraten beispielsweise schon vor dem Abschluss eines Vertrages. Die außergerichtliche Vertretung hängt eng mit einem möglichen gerichtlichen Verfahren zusammen und die Erfüllung der Ziele unserer Mandanten ist unsere oberste Priorität.

Als Partner bemühen wir uns um Ehrlichkeit und Klarheit. Unsere erste Aufgabe ist es, die Vision und die Bedürfnisse des Mandanten zu verstehen. Wir legen Wert auf Pünktlichkeit, direkte Kommunikation und eine transparente Berechnung des Honorars.

Gegenüber unseren Gegnern zeigen wir uns durchsetzungsstark und vertreten ausschließlich die Interessen unserer eigenen Mandantschaft.

Vertrauen ist gut, Kontrolle besser.

Erstellung von Verträgen

Wir erstellen rechtssichere Arbeitsverträge, Aufhebungsverträge und Abwicklungsvereinbarungen sowie sonstige arbeitsrechtliche Verträge aller Art. Für Personalberater, Headhunter und Personalvermittler entwerfen wir Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Vertragsbedingungen nach Maß.

Überprüfung von Verträgen

Bereits bestehende Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) überprüfen wir auf rechtliche, wirtschaftliche und finanzielle Risiken.

Anwaltliche Vertretung für jeden.

Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus allen Branchen.

Arbeitnehmer

Wir vertreten Arbeitnehmer unter anderem gegen Kündigungen und zur Erzielung einer Abfindung. Wir beraten zu Aufhebungsverträgen, Lohn- und Gehaltsklagen sowie der Rückzahlung von Fort- und Weiterbildungskosten.

Arbeitgeber

Unternehmen werden von uns in allen relevanten Stadien beraten: Vor Abschluss des Arbeitsvertrages, bei Vertragsänderungen und bei der erfolgreichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

Personalvermittler

Personalvermittlern helfen wir bei der Durchsetzung ihrer Honoraransprüche nach der Vermittlung von Kandidaten sowie bei der Erstellung und Überprüfung von Vertragsbedingungen.

Für Arbeitgeber überprüfen wir die Durchsetzbarkeit von Kündigungen. Für Arbeitnehmer gehen wir gegen arbeitsrechtliche Kündigungen vor. Zudem beraten wir bei Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen.

Die Zahlung des regulären Grundgehalts, von Boni oder Provisionen sowie sonstiger Lohnansprüche erfordert eine Anspruchsgrundlage.

Wir überprüfen arbeitsvertragliche Ansprüche und setzen diese bei Bedarf durch oder wehren diese mit Erfolg ab.

Wir erstellen und überprüfen qualifizierte Zwischenzeugnisse sowie qualifizierte Endarbeitszeugnisse für Arbeitnehmer und Arbeitgeber - ganz nach den von Ihnen gewünschten Noten.

Als eine von wenigen Kanzleien deutschlandweit beraten und vertreten wir Personalberater, Headhunter und Personalvermittlungsunternehmen.

Wir sind auf die Erstellung und Überprüfung von Vertragsbedingungen sowie die Durchsetzung von Honoraransprüchen spezialisiert.

Nur ein Mausklick entfernt.

Auf eine gute Zusammenarbeit.