Die Eingruppierung nach TVöD und TV-L

Sowohl bei dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) als auch bei dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) gilt der Grundsatz der Tarifautomatik.

Die Grundsätze der Eingruppierung

Der Grundsatz der Tarifautomatik

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden im TVöD und TV-L nicht eingruppiert, sind sind es. Nach diesem Grundsatz der sogenannten “Tarifautomatik” folgt die richtige Eingruppierung direkt aus den Vorschriften des Tarifvertrages, nicht aus schriftlichen oder mündlichen Erklärungen des Arbeitgebers. Wird etwa im Arbeitsvertrag eine Entgeltgruppe genannt, handelt es sich hierbei in der Regel lediglich um eine Feststellung des Arbeitgebers, welche Entgeltgruppe er für richtig ansieht.

Die auszuübende Tätigkeit

TVöD und TV-L bestimmen, dass der Beschäftigte in die Entgeltgruppe eingruppiert werden muss, deren Tätigkeitsmerkmal die gesamte von ihm (nicht nur vorübergehend) auszuübende Tätigkeit entspricht. Maßgeblich ist also die auszuübende Tätigkeit, nicht die ausgeübte Tätigkeit der maßgebliche Bestimmungsfaktor für eine korrekte Eingruppierung.

Höhergruppierung

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) regeln die Arbeitsbedingungen für eine große Anzahl von Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Neben dem Gehalt spielen dabei auch die Eingruppierung und die Möglichkeit der Höhergruppierung eine wichtige Rolle. In diesem Artikel wollen wir uns näher mit dem Thema Höhergruppierung befassen und herausfinden, welche Chancen sie für eine berufliche Weiterentwicklung bietet.

Grundsätzlich basieren die Eingruppierungen im TVöD und TV-L auf einer Bewertung der Tätigkeiten und Anforderungen der jeweiligen Stelle. Dabei werden verschiedene Kriterien wie beispielsweise Qualifikation, Verantwortungsbereich, Schwierigkeitsgrad der Aufgaben und Arbeitsbedingungen berücksichtigt. Auf Grundlage dieser Bewertung erfolgt dann die Eingruppierung in eine bestimmte Entgeltgruppe.

Eine Höhergruppierung stellt die Möglichkeit dar, in eine höhere Entgeltgruppe aufzusteigen, wenn sich die Anforderungen der eigenen Tätigkeit verändert oder erhöht haben. Das kann beispielsweise durch den Erwerb zusätzlicher Qualifikationen, eine veränderte Aufgabenstellung oder eine höhere Verantwortung geschehen. Der genaue Prozess der Höhergruppierung ist im jeweiligen Tarifvertrag geregelt und beinhaltet in der Regel eine Prüfung und Bewertung der neuen Tätigkeitsmerkmale sowie einen Antrag seitens des Beschäftigten.

Der Vorteil einer Höhergruppierung liegt vor allem in der Möglichkeit einer angemessenen Bezahlung für die erweiterten Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Mit dem Aufstieg in eine höhere Entgeltgruppe geht in der Regel auch eine entsprechende Gehaltssteigerung einher. Dadurch wird die berufliche Weiterentwicklung belohnt und die Motivation der Beschäftigten gefördert.

Ein weiterer Vorteil der Höhergruppierung liegt in der verbesserten Positionierung auf dem Arbeitsmarkt. Durch den Nachweis von zusätzlichen Qualifikationen und höheren Kompetenzen erhöhen sich die Chancen auf interessantere und anspruchsvollere Stellenangebote. Eine Höhergruppierung kann somit nicht nur die finanzielle Situation verbessern, sondern auch neue Karrieremöglichkeiten eröffnen.

Es ist jedoch wichtig anzumerken, dass eine Höhergruppierung nicht automatisch erfolgt, sondern in der Regel individuell geprüft und bewertet wird. Der Beschäftigte muss nachweisen, dass sich seine Tätigkeit tatsächlich verändert hat und den Anforderungen einer höheren Entgeltgruppe entspricht. Dies kann durch Zeugnisse, Zertifikate oder andere Dokumente erfolgen, die die erworbenen Qualifikationen und Verantwortungsbereiche belegen.

Darüber hinaus gibt es auch bestimmte Fristen und Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um eine Höhergruppierung beantragen zu können. Diese sind ebenfalls im Tarifvertrag festgelegt.

Das Eingruppierungsrecht im Öffentlichen Dienst vor der Reform: Ein Blick auf die Ära vor dem TVöD

Der Öffentliche Dienst Deutschlands unterlag bis zur Einführung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) einer komplexen Struktur im Hinblick auf das Eingruppierungsrecht. Insbesondere für Arbeiter galten spezifische Regelungen, die durch den Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) festgelegt wurden.

Die Eingruppierung von Arbeitern im Öffentlichen Dienst war vor allem durch zwei Haupttarifverträge geregelt: den Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) und den Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter im Baugewerbe (BMT-G II und MTArb). Der BAT gliederte sich wiederum in zwei Fassungen: den BAT-Bund/Länder und den BAT-VKA, letzterer zuständig für die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände. Obwohl beide Fassungen den gleichen Zweck erfüllten, waren sie mit unterschiedlichen Nummerierungen und teilweise divergierenden Details versehen.

Die Unterschiede zwischen den BAT-Fassungen führten zuweilen zu Komplikationen und Ungereimtheiten bei der Eingruppierung von Arbeitern im Öffentlichen Dienst. Insbesondere die regionale Differenzierung innerhalb des BAT-VKA machte eine einheitliche Handhabung schwierig, da kommunale Arbeitgeberverbände unterschiedliche Auslegungen und Anpassungen vornahmen.

Interessanterweise übernahmen auch kirchliche Tarifverträge den BAT als Grundlage für ihre Eingruppierungssysteme. Allerdings wurden diese häufig mit Modifikationen versehen, die je nach kirchlicher Einrichtung zu mehr oder weniger Abweichungen vom ursprünglichen BAT führten.

Die Einführung des TVöD markierte einen Wendepunkt in der Geschichte des Eingruppierungsrechts im Öffentlichen Dienst. Am 1. Oktober 2005 trat der TVöD in Kraft und löste damit den bisherigen BAT ab. Der TVöD vereinheitlichte die Tariflandschaft und schuf ein modernes, transparentes Eingruppierungssystem, das sich an zeitgemäßen Anforderungen orientierte und die Vielfalt der vorherigen Regelungen ablöste.

Insgesamt verdeutlicht die Entwicklung des Eingruppierungsrechts im Öffentlichen Dienst vor der Reform die Herausforderungen und Komplexitäten, denen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in diesem Sektor gegenüberstanden. Die Einführung des TVöD brachte eine dringend benötigte Vereinfachung und Modernisierung mit sich, die die Effizienz und Transparenz der Eingruppierung im Öffentlichen Dienst erheblich verbesserte.