Arbeitsrechtliche Unterstützung im öffentlichen Dienst

Arbeitsrecht des öffentlichen Diensts

Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst zu allen Fragen des TVöD und des TV-L: Von Fragen der korrekten Eingruppierung, offenen Lohnansprüchen und im Kündigungsfall.

Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst

Das Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst regelt arbeitsrechtliche Fragen zwischen Arbeitnehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts, also Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Bezirke, Landkreise/Kreise, Gemeinden, kommunale Verbände und Verwaltungsgemeinschaften) oder sonstigen Personen des öffentlichen Rechts (Anstalten, Stiftungen und Körperschaften).

Das Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst beruht zwar auf dem allgemeinen Arbeitsrecht, das auch für “gewöhnliche” Arbeitsverhältnisse gilt - jedoch gibt es durch die geltenden Tarifverträge (TVöD und TV-L) erhebliche Besonderheiten.

Eingruppierung, Umgruppierung, Rückgruppierung

Die Höhe des Lohns von Beschäftigten des öffentlichen Dienst wird grundsätzlich nicht ausgehandelt, sondern hängt von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Entgeltgruppe ab, der sogenannten Eingruppierung.

Im Rahmen der Umgruppierung wird festgestellt, dass die Tätigkeit des Arbeitnehmers nicht oder nicht mehr der ursprünglichen Entgeltgruppe entspricht, sondern einer höheren oder niedrigeren Entgeltgruppe. Beispielsweise aufgrund einer Änderung der Tätigkeit oder einer Neubewertung der Rechtslage kann es zu einer Höhergruppierung oder einer Herabgruppierung kommen.

Einen Sonderfall bildet die korrigierende Rückgruppierung: Hat der Arbeitgeber die Tätigkeitsbewertung nicht richtig vorgenommen worden, kann dieser dies einseitig korrigieren. In der Folge erhält der Arbeitnehmer eine geringere monatliche Vergütung.

Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Kündigt der Arbeitgeber im öffentlichen Dienst das Arbeitsverhältnis einseitig, muss der Arbeitnehmer schnell reagieren: Innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung muss bei dem örtlich zuständigen Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage erhoben werden.

Auch wenn keine Anwaltspflicht besteht, überlässt man dies im Idealfall einem spezialisierten Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Arbeitszeugnis bzw. Dienstzeugnis

Arbeitnehmer haben schon während dem Bestand des Arbeitsverhältnisses häufig einen Anspruch auf ein sogenanntes Zwischenzeugnis. Dieses Zwischenzeugnis wird benötigt, möchte sich der Arbeitnehmer bei einem anderen Arbeitgeber des öffentlichen Diensts (oder auch außerhalb des öffentlichen Diensts in der Privatwirtschaft) bewerben. Rechtsfehlerhafterweise wird dieser Anspruch von Arbeitgeberseite häufig abgelehnt.

Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht ein Anspruch auf Erhalt eines qualifizierten End-Arbeitszeugnisses bzw. Dienstzeugnisses.

Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst

Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin!

Gerne stehen wir Ihnen für eine Beratung per E-Mail, telefonisch oder in unserer Kanzlei in Augsburg zur Verfügung.

Wie können wir Ihnen helfen?

Sie benötigen rechtliche Beratung im Arbeitsrecht?

Nutzen Sie gerne unser Kontaktformular, schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an:

Telefon: 0821 / 208 319 57

E-Mail: info@burgler.law