Aufhebungsvertrag

Durch einen Aufhebungsvertrag kann ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet werden. In einem solchen Vertrag kann vereinbart werden, wann das Beschäftigungsverhältnis beendet werden soll, was mit noch offenen Urlaubstagen und Überstunden geschieht und welche Abfindung gezahlt wird.

Prüfung eines Aufhebungsvertrages

Zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber kann ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden, um ein Arbeitsverhältnis unter geregelten Bedingungen zu beenden.

Ein Aufhebungsvertrag kann statt einer Kündigung vereinbart werden oder auch nach einer Kündigung. In diesem Fall spricht man auch von einem “Abwicklungsvertrag”.

Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages birgt jedoch auch Risiken, beispielsweise die Verhängung einer Sperrfrist durch die Agentur für Arbeit von bis zu 12 Wochen.

Erstellung eines Aufhebungsvertrages

Für Arbeitgeber erstellen wir rechtssichere Aufhebungsverträge mit individuell gewünschten Inhalten. Wir klären die wichtigsten Punkte:

  • Beendigungsdatum

  • Freistellung (widerruflich oder unwiderruflich)

  • Wie mit restlichen Urlaubstagen und Überstunden umgegangen werden soll

  • Offene finanzielle Ansprüche

  • Ob eine Abfindung gezahlt werden soll

Für Arbeitnehmer nehmen wir mit Ihrem Arbeitgeber Kontakt auf, um über einen Aufhebungsvertrag zu verhandeln.

Aufhebungsvertrag

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

Ein einmal geschlossener Aufhebungsvertrag kann nur ausnahmsweise wieder beseitigt werden. Vor Ihrer Unterschrift sollte ein Aufhebungsvertrag daher anwaltlich überprüft werden.